Neben der Einteilung in verschiedene Reinheitsstufen unterliegen Reinräume für Lebensmittel auch Vorschriften hinsichtlich Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Beleuchtung und Lärm.
Zunächst einmal steht die mikrobielle Kontamination in engem Zusammenhang mit den Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen. Daher ist die Temperatur- und Feuchtigkeitskontrolle des Reinraums in der Lebensmittelproduktion von entscheidender Bedeutung und sollte entsprechend den Anforderungen des Produktionsprozesses angemessen geplant und gebaut werden.
Beispielsweise benötigen die Abfüllanlage, der Milchsäurebakterien-Fermentationsraum und der Bakterienkulturraum einer Getränkefabrik eine Temperatur von 15 °C bis 27 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit von unter 50 %. Im Verarbeitungs- und Konditionierungsbereich eines Fleischverarbeitungsbetriebs muss die Temperatur für die Kühlung und Lagerung der fertigen Halbfertigprodukte sowie im Innenverpackungsraum unter 15 °C liegen. In der Innenverpackungshalle und im Gewürzmischraum einer Fabrik für Puffprodukte ist eine relative Luftfeuchtigkeit von unter 75 % erforderlich. Der Kühl- und Gefrierraum sowie der Innenraum der Verpackungshalle für die vor dem Einfrieren erwärmten, fertigen Tiefkühlprodukte einer Tiefkühlkostfabrik (z. B. gegrillter Tiefkühlaal und andere vor dem Einfrieren erwärmte Tiefkühlprodukte) benötigen eine Temperatur von maximal 25 °C. Auch der Kühl- und Lagerraum sowie der Innenverpackungsraum für die fertigen Halbfertigprodukte einer Fabrik für gekühlte Fertiggerichte benötigen eine Temperatur von unter 15 °C usw.
Zweitens: Bei einer Mindestbeleuchtungsstärke von 2001x an der Arbeitsfläche des Reinraums für Lebensmittel können die physiologischen und psychologischen Bedürfnisse der Mitarbeiter im Wesentlichen erfüllt werden. Für Nebenräume wie Werkstätten, Flure, Schleusen, Personen- und Materialreinigungsräume ist unter Berücksichtigung der Licht-Dunkel-Anpassung an die Produktionshalle eine Beleuchtungsstärke von mindestens 100x vorgeschrieben.
Drittens werden bei der Festlegung von Lärmschutzstandards für Reinräume in der Lebensmittelindustrie vor allem die Belästigungswirkungen von Lärm, Störungen der Sprachkommunikation und die Auswirkungen auf die Arbeitseffizienz berücksichtigt. Anhang F.4.2 der Norm ISO 14644-4 legt fest: „Der erforderliche Schalldruckpegel ist unter Berücksichtigung des Komforts und der Sicherheit des Personals sowie des Umgebungsschalldruckpegels (z. B. durch andere Geräte) zu wählen. Der A-bewertete Schalldruckpegel für Reinräume liegt im Bereich von 55 dB bis 65 dB.“
Veröffentlichungsdatum: 14. August 2024
